Ab Freitag gilt die neue Coronaschutzverordnung vom 17. August
Hier nun die Zusammengefasste Kurzform
- Die Kontaktdatenrückverfolgung entfällt komplett.
- Gäste müssen in der Gastronomie (wenn sie nicht am Platz sitzen oder stehen) eine Maske tragen.
- Kegeln ist bei uns möglich, da wir über Einzelkegelbahnen verfügen, daher muss der jeweils Kegelnde keine Maske tragen.
- Als Gastronom sind wir weiterhin verpflichtet, den GGG-Status unserer Gäste erforderlichenfalls durch Vorlage des Impfstatus, Negativtests und Abgleich mit den entsprechenden Ausweispapieren zu kontrollieren.